Vorschau auf die Verkehrsausschuss-Sitzung des VRS am 27.04.2016

Am Mittwoch 27.4.2016, voraussichtlich ab 15:30 findet im Sitzungssaal des Verband Region Stuttgart (VRS), Kronenstraße 25 (5. OG) eine öffentliche Sitzung des Verkehrsausschuss statt, in der es im wesentlichen um die VVS-Tarife geht. Ab 14:00 bis ca. 14:45 ist eine Nicht-Öffentliche Sitzung zum Thema Bundesverkehrswegeplan, daher kann sich der Beginn etwas verschieben.

in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung erschien heute ein Vorbericht: Nahverkehr in Stuttgart: VVS soll neue Tarifstruktur testen

Die Sitzungsunterlagen – 37 an der Zahl – kann man von der Portalseite des VRS herunterladen.

Tagesordnung

1. Tarif- und Einnahmeentwicklung im VVS (Vorlage Nr. 120/2016)

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Zoneneinteilung sollten deshalb auch die Möglichkeiten einer streckenabhängigen Tarifierung diskutiert werden. Diese Möglichkeit der Tarifierung würde es langfristig ermöglichen, auf die Tarifzoneneinteilung ganz zu verzichten.

Dabei kommt es ganz entscheidend darauf an, was dann eine Fahrt von außerhalb der Zonen 10 und 20  nach Stuttgart kostet. Heute kostet ein Einzelfahrschein z.B. von Backnang nach Stuttgart Hbf 6,30€, d.h. hin- und zurück 12,60 € (das sind immerhin DM 25!). Kein Wunder, dass viele das Auto nehmen, überhaupt wenn die Straßen entsprechend ausgebaut sind bzw. werden.

2. Bericht zum SozialTicket Stuttgart aus Unternehmenssicht der SSB  (Vorlage Nr. 121/2016)

Das SozialTicket wird nicht vom VVS, sondern von der Stadt Stuttgart und der dem VRS angehörenden Landkreise bzw Gemeinden bezuschusst, ist also kein Thema des VVS bzw. des VRS.

3. Anträge der Fraktionen zur Weiterentwicklung der Tarifstruktur (Vorlage Nr. 122/2016)

3.1 Vereinfachung der VVS-Tarifstruktur bzw. alternative Tarifstrukturen im VVS (Vorlage Nr. 123/2016)

Eine deutliche Reduzierung der Zahl der Tarifzonen durch einen Wegfall der
Segmente und größere und damit weniger Außenringe. Damit kann das Verhältnis
von gleichem ÖPNV-Angebot zu gleichem Preis wieder hergestellt werden.

Wir sind der Meinung, dass man in den Außenzonen ziemlich benachteiligt ist. Erstens hat man bei Weitem kein so attraktives ÖPNV-Angebot wie in Stuttgart (Stadtbahnen und Busse alle 10 Minuten, auf dem flachen Land wenn überhaupt meist nur 1 Fahrt pro Stunde) und zweitens sind die Fahrten nach Stuttgart sehr teuer und daher unattraktiv.  Daher muss eine solche Änderung sehr sorgfältig überlegt werden. Es macht wenig Sinn, wenn man den ganzen Außenring zum Preis einer einzigen Zone umrunden kann, ganz abgesehen davon, dass eine solche Fahrt leicht zu einer Tagesreise werden könnte! Entscheidend ist immer, was kostet eine Fahrt in die Zonen 10/20 und ist diese attraktiv genug, um auf das Auto zu verzichten. Unser Vorschlag: Man belässt es bei der derzeitigen Zoneneinteilung und man darf auch die zum Einstiegssegment benachbarten Segmente mit einem 1-Zonen bzw. 2-Zonen-Fahrschein befahren.

3.2 Flexible Mehr-Tageskarte mit beliebiger Zonenwahl (Vorlage Nr. 124/2016)

Eine solche Karte macht durchaus Sinn bei flexiblen Arbeitsverhältnissen, z.B. bei nur 2 oder 3 Arbeitstagen/Woche, für die eine Wochen- oder Monatskarte zu teuer ist. Ich könnte mir auch eine Mehrfahrtenkarte mit deutlich mehr als nur 4 Fahrten vorstellen (50-100), die aber dann gegenüber dem Einzelfahrschein wesentlich stärker als die bisherige 4-Fahrten-Karte rabattiert wird.

3.3 Kurzstreckenfahrschein für Kinder (Vorlage Nr. 125/20156)

Da Kinder überhaupt erst ab einem Alter von 6 Jahren zahlen müssen und dann auch nur die Hälfte und in vielen Fällen sogar ganz umsonst fahren, schließen wir uns der Meinung des VVS an und halten eine solche Maßnahme für übertrieben.

3.4 Ausweitung des Stadttarif-Systems auf Stadtbezirke in Stuttgart (Vorlage Nr. 126/2016)

Das Stadttarifsystem kommt derzeit lediglich in Kleinstädten und Gemeinden (Herrenberg, Marbach) zum Einsatz. Die Gemeinden geben hierbei einen Zuschuss zum Einzelfahrschein bzw. Kurzstreckenfahrschein bis zu einer festgelegten Deckelung. Daher ist  Sache der Stadt Stuttgart und nicht des Verbands oder des VVS hierüber zu entscheiden.

3.5 Einheitliche Mitnahmeregelung für Fahrräder im VVS-Gebiet (Vorlage Nr. 127/2016)

Hier geht es lediglich um eine verbesserte Mitnahmeregelung für Fahrräder in Bussen. Im SSB-Bereich scheint das wegen des meist hohen Fahrgastandrangs derzeit noch nicht möglich zu sein. Daher sollen zunächst die Landkreise bei ihren Buslinien bessere Voraussetzungen zur Fahrradmitnahme schaffen.

3.6 AzubiTicket im VVS (Vorlage Nr. 128/2016)

Die Chancen zur Realisierung stehen gut.

3.7 Kein höherer Fahrpreis bei notwendigen Umwegverbindungen (Vorlage Nr. 129/2016)

Der Antrag, auch bei Umwegen nur den kürzesten Weg zu berechnen,  wird von der Verwaltung nicht unterstützt. Trotzdem sollten manche Verbindungen, z.B. Böblingen – Feuerbach statt mit S1 und Umstieg in S4-S60 in Stuttgart auch alternativ mit der S60 ohne Mehrpreis und ohne Umsteigen gestattet werden, schon um die Stammstrecke zu entlasten und den oft überfüllten Zügen zu entkommen. Derzeit ist die Einzelfahrt von Böblingen über Renningen nach Feuerbach mit 7,50 € einfach zu teuer und man erreicht dabei nicht einmal die Kernzone 10. Es kann einfach nicht sein, dass der Fahrgast bestraft wird, wenn es keine attraktiven Direktverbindungen von A nach B gibt und er mit der Kirche ums Dorf fahren muss.

4. Behandlung von neuen Anträgen (Vorlage Nr. 130/2016)

Ein ganz neuer Antrag der Fraktion DIE LINKE bezüglich der Einrichtung eines S-Bahn-Vorlaufbetriebs (noch keine S-Bahn im eigentlichen Sinne!) auf der Gäu-/Panoramabahn als Tangentiale zwischen den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg soll nach einer Beschlussempfehlung der Geschäftsstelle als erledigt betrachtet werden, weil „…  die Geschäftsstelle derzeit eine langfristige Strategie zum Ausbau der Schieneninfrastruktur (erarbeitet). In dieser Strategie wird auch die weitere Nutzung der Panoramabahn betrachtet. Momentan finden hierzu Abstimmungen mit der Stadt Stuttgart als Eigentümer, dem Land und der DB AG statt„.

Obwohl die Panoramastrecke für den gesamten Knoten Stuttgart, insbesondere als Ausweich- bzw. Notbetriebsstrecke unverzichtbar ist, wird der Ball wie immer hin und her gespielt und eine Entscheidung auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Eine unverantwortliche Vorgehensweise!

5. Verschiedenes

keine Vorlage

 

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