Die VVS-Mobilitätsgarantie (Erstattung von Taxi-Kosten)

Inhaber von VVS-Zeitkarten können bei Verspätungen unter bestimmten Umständen von der sogenannten VVS Mobilitätsgarantie profitieren. Von dieser seit April 2010 geltenden Regelung haben zwar viele VVS-Kunden schon einmal gehört, aber anscheinend kennen nur wenige die Details und nutzen die Garantie im Verspätungsfall auch. Dieser Beitrag soll deshalb die Bedingungen für die Inanspruchnahme und die Beantragung der Kostenerstattung erklären.

Die  VVS-Mobilitätsgarantie soll sicherstellen, dass man auch dann zuverlässig und pünktlich ans Ziel kommt, wenn das mal mit den Verkehrsmitteln des VVS nicht möglich sein sollte. In einem solchen Fall erstattet der VVS auf Antrag nachträglich die Kosten für ein Taxi.

Wann kann die VVS-Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?
Wenn das Ziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls mit mehr als 30 Minuten Verspätung erreicht werden würde, auch unter Berücksichtigung alternativer Verkehrsmittel des VVS. Hierbei gilt es jedoch einige Einschränkungen zu beachten, die im Folgenden beschrieben werden.

In welchen Fällen gilt die Mobilitätsgarantie nicht?
Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwettern, Bombendrohungen, Streik und Suizid sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen, besteht leider kein Ersatzanspruch. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Tickets bekannt war.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Fahrgäste mit Zeittickets, sowie schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung. Sie gilt nicht bei MonatsTickets für Schüler, Auszubildende und Studenten, 14-Uhr-JuniorTickets, StudiTickets sowie bei Tickets des Gelegenheitsverkehrs (z.B. EinzelTickets).

Welche Taxi-Kosten werden maximal erstattet?
Inhaber eines JahresTicketPlus erhalten bis zu 50 Euro pro Fall erstattet, Fahrgäste mit einem persönlichen Zeitticket, z.B. Seniorenticket, sowie schwerbehinderten Menschen maximal 35 Euro.

Wie beantragt man die Erstattung von Taxi-Kosten?
Man schickt einen vollständigen Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxi-Quittung und einer Kopie des Verbundpasses mit Wertmarke bzw. der polygoCard innerhalb von 14 Tagen an den VVS. Nach einer positiven Prüfung des Falls wird der Betrag per Überweisung erstattet.

Fazit:
Die diversen Randbedingungen schränken die Fälle, in denen die VVS Mobilitätsgarantie beansprucht werden kann, doch sehr ein. Insbesondere die erforderlichen mehr als 30 Minuten Verspätung sind im Fall der S-Bahn mit ihrem 15- bis 30-Minutentakt sehr ärgerlich. Trotzdem können wir nur jeden Fahrgast ermutigen, bei größeren Verspätungen seine garantierten Rechte in Anspruch zu nehmen, sofern die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der VVS Mobilitätsgarantie gegeben sind.

Beim Blick über den Tellerrand fällt übrigens auf, dass es auch deutlich kundenfreundlicher geht. So bietet z.B. die SSB AG eine darüberhinausgehende Servicegarantie, die bereits ab einer Verspätung von 20 Minuten und bei jeder Art von Ticket gilt. Bei dieser SSB Servicegarantie werden die Kosten für Taxi, car2go, Flinkster, Stadtmobil, Call a Bike oder nextbike in identischer Höhe übernommen.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit der VVS Mobilitätsgarantie?
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Links auf PDF-Dokumente:

Flyer und Antragsformular zur VVS Mobilitätsgarantie

Auszug aus den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des VVS-Gemeinschaftstarifs (§ 16 Mobilitätsgarantie)

5 Gedanken zu „Die VVS-Mobilitätsgarantie (Erstattung von Taxi-Kosten)

  1. Patrick

    Das Problem ist, dass man oft keinerlei sinnvolle Informationen am Bahnsteig, der Apps und über die Hotlines erhält um einschätzen zu können, ob
    – man mehr als 30 Minuten später ankommen würde
    – die Taxikosten die man vorstrecken muss überhaupt übernommen werden

    Zusätzlich benötigt man oft die Taxikosten in Bar und selten ist ein Geldautomat am Bahnhof. Auch sind die 35 Euro viel zu gering um z.B. in der Hauptverkehrszeit an einen der Außenringe des Netzes zu gelangen (Hier sind eher Kosten von etwa der doppelten Höhe realistisch)

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  2. Andrea

    Das ist schon sehr gut kalkuliert von der SSB. Wenn ich wegen einer Verspätung meinen Anschluss verpasse, der einen 30-Minuten-Takt fährt, habe ich den Anspruch auf ein Taxi erst dann, wenn der nächste Zug oder Bus auch Verspätung hat. Bis ich das erfahre, bin ich aber schon mindestens 25 Minuten dumm rumgesessen und werde wegen weiterer 5 Minuten Verspätung auch kein Taxi mehr nehmen wollen.

    Reduzierte man die „erstattungsfähige“ Verspätung auf 20 Minuten sähe sich die SSB mit Sicherheit einer Flut von Erstattungsanträgen gegenüber.

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    1. Earl Y. Bird Beitragsautor

      Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) übernimmt die Taxikosten bereits bei Verspätungen von 20 Minuten. Siehe hierzu die Anmerkung am Ende des Beitrags zur VVS Mobilitätsgarantie.
      Die DB Regio als Betreiber der S-Bahn Stuttgart, sowie die übrigen Verkehrsunternehmen unter dem Dach des Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS), zahlen das Taxi hingegen erst ab einer Verspätung größer 30 Minuten.

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  3. Wolle

    Ein Freund von mir musste die Erstattung in Anspruch nehmen, weil die letzte S-Bahn des Abends wegen Oberleitungsschadens ausfiel.

    Der Antrag an den VVS geschickt und es geschah nach etwa zwei Wochen folgendes: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Erstattungswunsch an die Deutsche Bahn.

    Merke: der VVS-Kunde möchte sich bitte mit häufig wechselnden Verkehrspartnern rumschlagen, eine Dienstleistung des VVS, wie zum Beispiel die Weiterleitung eines Erstattungsantrags an die richtige Stelle, findet nicht, und wenn dann sehr ungern statt.

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  4. Christian

    auf meiner Fahrstrecke Stuttgart->Schorndorf (S2) werden häufig bei Verspätungen >6 Minuten alle Fahrgäste in Grunbach rausgeworfen. Grund ist wohl, dass die S-Bahn dann direkt nach Stuttgart zurückfährt um die Verspätung abzubauen.
    Meist wird man in der Bahn auch nicht vorher informiert, sodass man in Grunbach den Bahnsteig durch die Unterführung wechseln muss. Ein Halt früher wäre das vermeidbar. Für Leute mit Gehbehinderungen nicht gerade günstig.

    Muss man es hinnehmen, dass man vor Erreichung seines Fahrziels irgendwo rausgeworfen wird oder kann man etwas dagegen tun ?

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