In dieser Sitzung gab es 3 Tagesordnungspunkte, die die S-Bahn betrafen.
- TOP 2: S-Bahn-Qualität 2016
- TOP 3: Konzept zur beschlossenen Kapazitätsausweitung bei der S-Bahn
- TOP 4: Zusätzliche Weichen zur Erhöhung der betrieblichen Flexibilität zwischen
Bad Cannstatt und der Mittnachtstraße
TOP 2
S-Bahn-Qualität 2016. Vorlage Nr. 183/2017 VA-18317
Der leitende Verkehrsdirektor der Region Stuttgart, Dr. Jürgen Wurmthaler schilderte in ungewöhnlich deutlichen Worten die unbefriedigende Situation mit nicht-erbrachten Fahrtkilometern durch Zugausfälle im Jahre 2016, die über 1 % betrugen. Der aktuell bestehende S-Bahn-Vertrag erlaubt Nachverhandlungen, wenn die Ausfälle in 2 aufeinanderfolgenden Jahren jeweils über 1 % liegen. Der Verkehrsausschuss sprach eine deutliche Warnung an die DB AG aus, statt laufender Versprechungen unbedingt dafür zu sorgen, dass die Situation signifikant verbessert wird.
TOP 3
Konzept zur beschlossenen Kapazitätsausweitung bei der S-Bahn.
Vorlage Nr. 184/2017 VA-18417
Die Kapazitätsausweitung betrifft zusätzliche Behängungen im Freizeitverkehr, die modular vorgenommen werden soll.
Im Modul 1 sollen mit dem Einsatz der 10 neuen S-Bahnen ab 10.04.2017 die überschlagenen Wenden in Filderstadt und Schorndorf (S2) zur Stabilisierung des Gesamtsystems realisiert werden. Mit der neuen Einsatzplanung entsteht auch die Möglichkeit für die S2 weitere 3 Langzugbildungen (statt den bisherigen Vollzügen) in nachfragestarken Zeitlagen anzubieten. Die jährlichen Kosten für die Realisierung des Moduls 1 betragen 120.000 Euro (Preisstand 2017).
Im Modul 2 soll eine nachfragegerechte Ausweitung der Vollzugbildung am späten Abend und der Nacht realisiert werden. Im Abendverkehr (ab ca. 22:00 Uhr) besteht eine unterschiedlich starke Nachfrage im Gesamtnetz; wobei das Fahrgastaufkommen bei den Durchmesserlinien S1–S3 höher ist als im sog. Nordnetz. Die Fahrgastzählungen zeigen dort eine Besetzung, bei der ein Einsatz von Kurzzügen (= 1 S-Bahnzug) nicht dem gebotenen Kapazitätsangebot entspricht. Eine Aufschlüsselung finden Sie in der Vorlage Nr. 184/2017 VA-18417.
Die jährlichen Kosten für die Realisierung des Moduls betragen 600.000 Euro (Preisstand 2017).
Im Modul 3 soll eine Ausweitung der Vollzugbildung an Samstagen erfolgen.
An Samstagen ist in der aktuellen Einsatzplanung mitunter erst nach 9:00 Uhr der Einsatz von Vollzügen vorgesehen. Die Fahrgastentwicklung am Wochenende zeigt jedoch, dass es grundsätzlich und streckenbezogen sinnvoll ist, mit dem Einsatz von Vollzügen bereits zwischen 7:00 Uhr und 8:30 Uhr zu beginnen. Mit dem Modul 3 wurde daher ein Vorschlag erarbeitet, mit dem ein früherer Beginn des Vollzugeinsatzes an Samstagen, unter Berücksichtigung der Einsatzplanung für die Fahrzeuge (Umlaufgestaltung), realisiert werden kann. Eine Aufschlüsselung finden Sie in der Vorlage Nr. 184/2017 VA-18417.
Die jährlichen Kosten für die Realisierung betragen 72.000 Euro (Preisstand 2017).
Die jährlichen Gesamtkosten für alle 3 Module zusammen betragen ab dem Haushaltsjahr 2018 ca. 800.000 Euro (Preisstand 2017).
Die StZ berichtete über TOP 2 und 3 in S-Bahn-Ausfälle in der Region Stuttgart: Region warnt Bahn
TOP 4
Zusätzliche Weichen zur Erhöhung der betrieblichen Flexibilität zwischen
Bad Cannstatt und der Mittnachtstraße. Vorlage 185/2017 VA-18517
Im Verkehrsausschuss am 01.06.2016 wurde von der Geschäftsstelle die Strategie zum Ausbau der Schieneninfrastruktur vorgestellt (…). Ein Teil der Ausbaustrategie ist die Ergänzung von zusätzlichen Weichenverbindungen im Rahmen der Realisierung des Projekts Stuttgart 21 im Streckenabschnitt zwischen Stuttgart-Bad Cannstatt und der neuen Station Mittnachtstraße. Diese Weichenverbindungen werden auch als „Überleitstelle Rosenstein“ bezeichnet.
Die Weichen sollen im Störungsfall eine flexiblere Nutzung der S-Bahngleise in der neuen S-Bahnstation Mittnachtstraße und im Bahnhof Bad Cannstatt ermöglichen. Auch für die S21-Ausbauoption seien diese Weichen wichtig. Die Maßnahme werde einen Pauschalpreis von etwas über 2,4 Mio EUR kosten.
Es wird überhaupt nicht bezweifelt, dass die Weichen sinnvoll sind. Besonders viel Geld ist das ja auch nicht, aber an der Sache stößt einiges sauer auf:
- Warum wurden diese beiden Überleitungen erst jetzt ins Gespräch und zur Entscheidung gebracht? In einer fundierten Planung der Bahn zum Gesamtvorhaben Stuttgart 21 hätten diese Überleitungen von Anfang an genauso dazugehört, wie die baulichen Vorbereitungen zum Anschluss der sog. T-Spange, also der Direktverbindung von S-Feuerbach nach S-Bad Cannstatt. Die T-Spange wurde von Anfang an als offizielle S21-Ausbauoption geführt. Dass man diese Maßnahme nicht in der S21-Finanzierung sieht, da Nahverkehr, hätte man ja sagen können. So wirkt es wie ein salami-taktisches Nachtarocken und setzt die Entscheider und Vertragsschließer in der Region unter hohen Abschlussdruck.
- Die Überleitungen können helfen, im Störungsfall und auch im Fall späterer Instandsetzung oder Modernisierung flexibler zu sein. Wie mühsam und höchst unangenehm geplanter eingleisiger Betrieb bei Modernisierung selbst auf Strecken mit 15-Minutentakt sein kann, haben wir im vergangenen Sommer zwischen S-Vaihingen und Böblingen miterleben müssen. Da kann es eigentlich überhaupt nicht angehen, derartige Überleitungen auf S-Bahnstrecken mit 5-Minutentakt bei der Planung zunächst einmal zu „vergessen“.
- Die Vorlage zum Tagesordnungspunkt konnte man leicht dahingehend missverstehen, dass diese Weichen nach Realisierung der T-Spange auch im fahrplanmäßigen Betrieb mit Parallelfahrten auf dem Gegengleis nutzbar sind. Das bezweifeln wir heftig. Wenn man während des 5-Minutentakts z. B. zwischen Mittnachtstraße und Bad Cannstatt, ganz grenzwertig optimistisch gerechnet, pro Gleis ein Gegenverkehrs-Zeitfenster von vier Minuten definiert, reicht schon einfache Schulmathematik um festzustellen, dass dies nicht funktionieren kann. Wenn jemand dies dennoch für möglich erachtet, möge er bitteschön zum Beweis einen konkreten Beispielfahrplan auf den Tisch legen und nicht auf Simulationen verweisen.
Alle Fraktionen außer der LINKE haben der Finanzierung durch den VRS zugestimmt.
Die StZ berichtete auch über TOP 4 in Region bezahlt vier Weichen