Immer mehr Schienenersatzverkehr statt S-Bahnverkehr

Die Realität der Stuttgarter S-Bahn sieht derzeit so aus: Immer schlechtere Pünktlichkeit und, ebenso häufig wie andauernd, irgendwelche Streckensperrungen teilweise mehrfach für die gleichen Streckenabschnitte. Dazu kommt eine geradezu paradoxe Terminsituation: Die Fertigstellung der Stuttgarter Megaprojekte Stuttgart 21 (S21) und Digitaler Knoten Stuttgart (DKS) befinden sich, so wird behauptet, auf der „Zielgerade“, die Deutsche Bahn muss sich aber gleichzeitig mehr als ein halbes Jahr Zeit bis zu einer standfesten Aussage nehmen, ob, wann und in welchen Etappen man das Ziel wirklich erreichen wird. Der aktuell gefühlte Dauerzustand im Stuttgarter S-Bahnnetz ist Schienenersatzverkehr, dessen Abkürzung SEV gute Chancen hätte, in Stuttgart zur Abkürzung des Jahres gewählt zu werden. Und anscheinend wird es 2027 noch erheblich mehr SEV geben wie 2025 oder 2026.

Wenn man etwas genauer auf den SEV schaut, findet man zudem Erstaunliches: Der SEV bei der S-Bahn scheint für den Verband Region Stuttgart (VRS) preisgünstiger zu sein als regulär gefahrener S-Bahnverkehr.

Aus einer Sitzungsvorlage für die Sitzung des VRS-Verkehrsausschusses vom 21.01.2026 geht hervor (siehe nachfolgende Tabelle):

  • 2027 wird sich der SEV für die S-Bahn gegenüber heute in etwa verdoppeln
  • der SEV für die S-Bahn hat den VRS 2025 nur etwa 60 % dessen gekostet, was er für regulären S-Bahnverkehr hätte bezahlen müssen.
Tabelle aus Sitzungsvorlage für Sitzung des Verkehrsausschusses des Regionalparlaments vom 21.01.2026

Quelle: Vorlage VA-099-2026, Seite 2, für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2026

Kosteneinsparung kann man sicherlich als angenehm empfinden, aber dass der VRS als Anbieter hochwertiger S-Bahnleistungen durch SEV spart, kann kein erstrebenswertes Ziel sein. In der begleitenden öffentlichen Berichterstattung zum SEV war bisher häufig die Rede von unzufriedenen Reisenden, Defiziten in der Abwicklung — wie z. B. mangelhaften oder fehlenden Informationen an den SEV-Haltestellen –, ungenügend informiertem Fahrpersonal und nicht ausreichender Reisendenlenkung zu den SEV-Haltestellen. Wenn die für den regulären Verkehr bereitgestellten Mittel im SEV nicht ausgeschöpft werden müssen und Geld übrig ist, liegt für den VRS als Anbieter hochwertiger Verkehrsleistung doch nicht Sparen nahe, sondern viele eher die Suche nach zusätzlichen sinnvollen Maßnahmen, um Probleme und Defizite des für die Reisenden an sich schon recht unangenehmen SEV zu beseitigen oder zu mildern.

In den Redebeiträgen während der Ausschusssitzung klang mehrfach die Meinung durch, dass es der Deutschen Bahn ohnehin gut anstehe, die SEV-Kosten mitzutragen, da sie auch Mitverantwortung für die Probleme und Verzögerungen bei S21 und DKS trage. Darin verbirgt sich aber eine schiefe Begründung, denn so würde man die DB Regio S-Bahn ungerechtfertigt in Mithaftung nehmen für Probleme bei Projekten anderer DB-Teilunternehmen oder ihrer Konzernmutter Deutsche Bahn. Und so könnte man schon gar nicht argumentieren, wenn anstatt der DB Regio ein anderes EVU die S-Bahnleistungen erbringen würde, das keinerlei wirtschaftliche Verbindung zur DB und den Großprojekten hat.

Bei genauerer Betrachtung der Entgeltabzüge für nicht erbrachte S-Bahnfahrten bleibt auch die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob die Höhe der Abzugsbeträge für nicht erbrachte Zugkilometer gerechtfertigt ist. Die Gesamtkosten für den S-Bahnverkehr bestehen zwar zum einen aus variablen Kosten wie z. B. Fahrstromkosten, Trassengebühren und unmittelbaren Personalkosten, die entfallen, wenn nicht gefahren wird. Zum anderen enthalten sie aber einen weit größeren Anteil an Fixkosten wie z. B. für Anlagen und Einrichtung für Wartung und Reparatur, für Verkehrsdisposition, Verwaltung und allgemeine Personalkosten, die auch bei zeitweisem Entfall von Fahrten in voller Höhe zu Buche schlagen.

Wenn über die Höhe von Abzügen für ausgefallene Verkehre diskutiert wird, kommt häufig das Argument, dass bei Bestellung zusätzlicher Verkehre der DB Regio schließlich die gleichen Kostensätze vergütet würden wie sie bei entfallenden Fahrten abgezogen werden. So entstehe auf lange Sicht ein fairer Ausgleich zwischen Abzügen und Zusatzvergütungen. Angesichts des drückenden Übergewichts der von S21 und DKS verursachten Sperrungen und Fahrtausfälle kann man aber kaum vermuten, dass hier ein Gleichgewicht entsteht.

Es wird eine Nachfrage wert sein, wie sich die Abzugsbeträge für ausgefallene Fahrten genau berechnen, mithin ob sie fair sind angesichts der aktuell überwiegend durch die bekannten Großprojekte der Bahn im Raum Stuttgart verursachten, häufigen und teils langwierigen Ersatzverkehrsphasen. Wenn wir Auskünfte dazu bekommen, werden wir berichten.

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