Kann der S-Bahn-Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Der S-Bahn-Vertrag wurde in 2009 zwischen dem Verband Region Stuttgart (VRS) als Aufgabenträger und der DB Regio Baden-Württemberg als Betreiber (EVU) geschlossen und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Mit den bundeseigenen DB Konzern-Töchtern DB Netz AG und der DB Station&Service AG, dem Infrastrukturbetreiber (EIU) als dem Hauptschuldigen für die Probleme, besteht leider kein Vertrag, Der Durchgriff der innerhalb der DB AG  hierarchisch untergeordneten DB Regio AG auf die DB Netz AG und DB Station&Service AG ist zwangsläufig heikel.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte nun von der Geschäftsstelle des Verbands Region Stuttgart die Beantwortung der Frage nach den Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung des nicht-öffentlichen S-Bahn-Vertrags, insbesondere  in Bezug auf Schlechtleistung. Wenn Sie die Antragsbegründung lesen wollen, klicken Sie bitte zum Aufklappen auf den nachfolgenden grauen Balken.

[spoiler title=’Antragsbegründung‘ style=’default‘ collapse_link=’false‘]Im August 2016 registrierte der VVS-Störungsreport laut Stuttgarter Nachrichten insgesamt 24 teils schwerwiegende Verkehrsstörungen allein durch Stellwerks-, Weichen-, Oberleitungs- und Signalstörungen sowie Brandmeldungen, oft mit Einschränkungen und Zugausfällen bis in die Abend- und Nachtstunden.

Bedauerlicherweise ist die August-Bilanz eher Regel als Ausnahme. Das gehäufte Auftreten von technischen Störungen innerhalb der vergangenen Jahre zeigt nur zu deutlich, wie sehr die S-Bahn Stuttgart, wohl auch aufgrund der kulanten Sonderregelungen während der Stuttgart-21-Bauphase, vom Betreiber Deutsche Bahn auf Verschleiß gefahren wird. Trotz vollmundiger Versprechungen auf dem jährlichen „S-Bahn-Gipfel“ fehlt es sehr offensichtlich an technischer Wartung, Innovation und Prävention.

Die störungsgeplagten Pendler, die den jährlich weiter steigenden Preisen hilflos ausgeliefert sind, erhalten als Gegenleistung zu oft Verspätungen, S-Bahn-Chaos und Zugausfälle und zahlen damit für Schlechtleistung. Die Zufriedenheitswerte, die die ÖPNV-Nutzer der DB für die S-Bahn ausstellen, sind dementsprechend niedrig, die wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Ballungsraum Stuttgart gravierend. Durch die anhaltenden Störungen und Verspätungen entsteht ein mutmaßlich hunderte Millionen Euro schwerer volkswirtschaftlicher Schaden.

Als Träger der S-Bahn obliegt der Regionalversammlung und ihren Mitgliedern die Verantwortung für das zuverlässige Funktionieren der S-Bahn. Mit der Aushandlung des nichtöffentlichen S-Bahnvertrags mit der Deutschen Bahn von 2009 wurden die Mehrheitsfraktionen in der Regionalversammlung diesem Anspruch nicht gerecht. Zu geringfügig sind die Entschädigungszahlungen für verspätete und ausgefallene Züge, zu vage die Qualitätskriterien, zu generös die Ausnahmen während der S-21-Bauzeit, zu zahnlos die Sanktionsmöglichkeiten. Mit dem S-Bahnvertrag degradierten sich die Regionalräte in der Misere zu reinen Bittstellern, deren Appelle die Bahnverantwortlichen unbeeindruckt lassen.

Aufgrund der nicht endenden Qualitätsprobleme, die die Zumutbarkeitsgrenzen für die Fahrgäste längst übersteigen, stellt sich für die Fraktion DIE LINKE daher die Frage, ob eine zeitnahe Kündigung des S-Bahnvertrags aufgrund von Schlechtleistung möglich ist.[/spoiler]

Die Verwaltung antwortete wie folgt:

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des am 01.07.2009 in Kraft getretenen Verkehrsvertrages ist ausgeschlossen.

Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung besteht, wenn eine der beiden folgenden
Voraussetzungen gegeben ist:

  1. Die 6-Minutenpünktlichkeit in der Hauptverkehrszeit liegt im Mittel über zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre unter 80 %. Während der Bauzeit von Stuttgart 21 gilt die Regelung nur für die durch das EVU zu vertretenden Verspätungen.
  2. In zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren entfallen mehr als 1% der planmäßigen Zugkilometer ersatzlos. Zugausfälle aufgrund von Baumaßnahmen an der Infrastruktur, Streiks und mehr als zwei Tage andauernde Störungen (sofern nicht durch das EVU verursacht) werden hierbei nicht berücksichtigt.

Es gelten zudem grundsätzlich die Regelungen nach § 314 des BGB.

Beide Voraussetzungen sind derzeit bei weitem nicht erfüllt, und eigentlich kann auch niemand hoffen, dass sie jemals erfüllt werden. Die Fraktion DIE LINKE hat sicherlich nicht ernsthaft erwartet, die Kündigung des S-Bahnvertrages quasi im Handstreich durchzusetzen.

Durch ihren Antrag wurde aber wenigstens öffentlich bekannt, dass die DB Regio nicht das liefern kann, was der Verband Region Stuttgart bestellt hat und teuer bezahlt, und die DB Netz AG vielfach nicht das liefert, was die DB Regio brauchen würde, um ihrerseits vertragsgemäß liefern zu können.

Die DB Netze™ nimmt Trassengebühren (DB Netz AG) und Stationsgebühren (DB Station&Service AG) ein, vernachlässigt aber trotz gegenteiliger Versprechungen ihre Anlagen und Einrichtungen. Durch Ausnahmeregelungen und eine Deckelung der Pönale (Vertragsstrafe) während der Bauzeit von Stuttgart 21 muss sie bei Minderleistungen keine Sanktionen befürchten und – wenn überhaupt – allenfalls auf einen kleinen Teil ihres Umsatzes verzichten.

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