Zugegebenerweise werden wir eher selten mit diese Aufforderung konfrontiert, aber hin und wieder kommt es schon mal vor. Um diese verhaltene Kritik an unserer vorwiegend kritischen Haltung der S-Bahn Stuttgart gegenüber aufzugreifen, will ich im folgenden von einem Fall berichten, der sich gerne in ähnlicher Form wiederholen darf.
In überfüllten S-Bahnen, wie sie zu bestimmten Tageszeiten leider üblich sind, kam es in der Vergangenheit oft zu Verspätungen, weil Fahrgäste versehentlich den Ruftaster der Sprechstelle betätigten. Der Triebfahrzeugführer ist in einem solchen Fall wohl verpflichtet, mit dem Betätiger der Ruftaste Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob dort vielleicht ein Notfall vorliegt. Die versehentliche Betätigung des Tasters war meist schnell geklärt und die resultierende Verzögerung hielt sich mit ca. 1 Minute in Grenzen. Ärgerlich war es trotzdem, weil es sehr häufig auftrat und sich die Verspätungen summierten. Manchmal passierte es auch, dass niemand dem Triebfahrzeugführer antwortete und er sich gezwungen sah, zur Sprechstelle zu gehen, um nach dem Rechten zu sehen. In einem solchen Fall ist der resultierende Verspätungsaufbau natürlich enorm.