Symbolbild mit einer auf dem Flughafengleis 2 wendenden S3. Zum Vergrößern auf das Bild klicken.
Eine kurze Zeit später ankommende S-Bahn zum Flughafen fuhr dann statt dem gewohnten Gleis 2 notgedrungen auf dem für die Richtung Innenstadt vorgesehenen Gleis 3.
Uns erreichte folgendes Anschreiben eines Lesers unseres Portals:
Mittwoch, 25. April, Feierabendverkehr im Vaihinger Bahnhof: Bahnsteig 2 ist mit Reisenden gut gefüllt. Direkt davor eine leere S-Bahn, die auf die Abstellung wartet. Ein Blick auf den VVS-Störungsmelder offenbart den Grund des Wartens: „Nach einer Stellwerkstörung zwischen Waiblingen und Schorndorf, kommt es noch auf der S-Bahn Linie S2 (Filderstadt – Schorndorf) zu Verspätungen und möglichen Fahrplanabweichungen. Bitte achten Sie auf die Lautsprecheransagen und Anzeigen an den Bahnsteigen.“
Schon wieder eine Störung. Als der S-Bahn-Zug das Gleis 2 räumt, wird der Blick auf Gleis 1 frei, auf der recht zügig eine ersehnte Flughafen-S-Bahn einfährt. Doch keine Durchsage, kein Hinweis an Bahnsteig 2. Etwa 50 Personen stürmen in die Unterführung, um den Zug auf Gleis 1 zu erreichen. Unten bereits tönt ihnen Frust entgegen. Der Lokführer hat schlicht die Türen geschlossen und ist der herbeiströmenden Menge davongefahren. Wieder keine Durchsage. Nach weiteren 5 Minuten trifft die nächste S-Bahn zum Flughafen ein. Der auf das Chaos angesprochene Lokführer meint nur barsch, man möge doch still sein und schnell einsteigen. Sonst könne er nicht pünktlich abfahren…
und direkt an den Geschäftsführer der S-Bahn-Stuttgart gerichtet:
… hier passiert erneut ein Kunden-GAU für Ihr Unternehmen – und Ihre werten Mitarbeiter bemerken dies nicht. Mit Verlaub: Schämen Sie sich für Ihr Unternehmen, für die ständigen Störungen, für die miserable Kundenorientierung, für Ihre unprofessionellen Mitarbeiter. Erlauben Sie mir zudem einen Tipp: Beenden Sie bitte Ihre anmaßende Werbeaktion „Deine S-Bahn“. Angesichts der sich in den letzten Wochen häufenden Störungen kann ein solcher Slogan nur als Verhöhnung Ihrer Stammkunden verstanden werden.
Wir haben das Anliegen an den Geschäftsführer weitergeleitet.
Er antwortete darauf folgendermaßen und hat uns die Veröffentlichung seiner Antwort erlaubt:












