Innerhalb der so genannten Feinstaubsaison, dem Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. April, kann die Stadt Stuttgart einen sogenannten Feinstaubalarm ausrufen, falls die Wetterprognose eine Inversionswetterlage ankündigt, in welcher der Luftaustausch stark eingeschränkt ist. Der Feinstaub sammelt sich dann im Talkessel und lässt die gemessenen Werte teilweise weit über die definierten Grenzwerte hinaus ansteigen. In der jetzt am 15. April 2017 abgelaufenen Alarmperiode gab es 85 Tage mit Feinstaubalarm, dies entspricht rund der Hälfte des gesamten Zeitraums.

Ein Deckel aus Feinstaub wabert über der Stadt (Blick von Leinfelden in Richtung Stuttgart)
An Tagen mit Feinstaubalarm wurden die Einwohner, Pendler und Besucher gebeten, vom privaten PKW auf öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und vor allem Bahnen umzusteigen. Fahrverbote gab es bislang nicht. Im VVS galt dann die Regelung, dass Erwachsene an solchen Tagen im ganzen VVS-Netz etwa zum halben Preis mit einem Kinderticket fahren durften. Diese zunächst nur für Einzeltickets geltende Regelung wurde nach Protesten schließlich auch auf 4-er-Tickets ausgeweitet. Darüber hinaus gab es keine Vergünstigungen.