Bereits bei der Verkehrsausschusssitzung des VRS am 25.1.2017 (wir berichteten) wurde die Absage thematisiert.
Gleis 1 Feuerbach
Hierzu die damalige Sitzungsvorlage VA-17817 des VRS (ab Seite 2, Feuerbach …)
[spoiler title=’Klicken um den entsprechenden Ausschnitt aus der Vorlage zu lesen‘ style=’default‘ collapse_link=’false‘]Für die Station Feuerbach, die ebenfalls für den schrittweise weiteren barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Stationen in der Region Stuttgart als vorrangig beschlossen wurde, wurde bereits im Sommer 2014 eine Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1-4 über einen Betrag von 455 T€ (vorläufiger Wert, zu aktualisieren nach der abschließenden Kostenberechnung aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung) zwischen der Region Stuttgart und der DB Station&Service AG abgeschlossen. Die DB hat die Planungen erstellt und einen Förderantrag nach L-GVFG an das Land gestellt, der noch nicht beschieden ist. Zwischenzeitlich wurde über eine Planungsvereinbarung mit pauschalierten Beträgen für die weiteren ausstehenden Leistungsphasen mit der DB verhandelt. Gemeinsame Grundlage war, dass die Bahnsteigerhöhung parallel zu den Baumaßnahmen für Stuttgart 21 in Feuerbach erfolgen sollte. Während der Verlegung der S-Bahnverkehre auf die Gleise 2 und 3 sollten sukzessive die fahrgastfreien Zeiträume für die Bahnsteigerhöhung genutzt werden. Die DB PSU sollte die bauliche Abwicklung an die für S21 tätige Arge beauftragen.
Dagegen teilte die DB S&S am 22.12.2016 einen neuen Sachverhalt mit. Das Angebot der in Feuerbach für S21 tätigen Arge liege nahezu doppelt so hoch wie die Kostenberechnung, die auch Grundlage des GVFG-Antrags war. Insbesondere die aufwendige Baustellenlogistik und Materialversorgung über Kräne, auf Grund der Insellage der Baustellen, wird vom Bauunternehmen zur Begründung der Mehrkosten herangezogen. Um einen Baubeginn am Hausbahnsteig im Februar 2017 gewährleisten zu können, benötigte die Arge noch vor Weihnachten die Zusage der DB. Diese konnte die DB S&S aufgrund der unerwartet hohen Kosten und der dafür fehlenden Finanzierungsgrundlagen nicht geben.
Eine Realisierung der Bahnsteigaufhöhung (Gleis 1 am Hausbahnsteig) im Rahmen des Baufensters der S21 Maßnahme ist somit nicht möglich. Die DB hat diese abgesagt, sie stellte aber in Aussicht, dass sich die Bahnsteigerhöhung am Gleis 1 nach Fertigstellung von S21 baubetrieblich eintakten lasse, jedoch sei die Finanzierung dann neu zu regeln.[/spoiler]
Um so erstaunlicher ist es, dass sich der Bezirksbeirat Feuerbach erst Ende Februar mit dem Thema, das zumindest dem VRS bereits spätestens am 22.12.2016 bekannt war, beschäftigte, obwohl die Arbeiten wie ursprünglich vereinbart bereits hätten beginnen müssen.
Die Stuttgarter Zeitung berichtete: Stuttgart-Feuerbach: Bahnsteigerhöhung wird verschoben. Thema Barrierefreiheit landet auf dem Abstellgleis
Ein Bezirksbeirat von SÖS wollte eine Erklärung des Bezirksbeirats erreichen, dass diese einseitige Maßnahme der DB AG missbilligt wird und die Umsetzung der schon 2014 zugesagten Erhöhung kurzfristig erfolgt. Leider war zu dieser Erklärung keine der anderen Fraktionen bereit. Am 28. März wird die DB AG im Bezirksbeirat Feuerbach vortragen. Das reichte allen anderen Fraktionen aus.
Es ist unschwer zu erraten, was dabei herauskommen wird.