Wenn es nach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer geht, sollen schon in Kürze Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) – landläufig als E-Tretroller oder E-Scooter bekannt – unsere Städte erobern. Was in manchen ausländischen Städten schon seit geraumer Zeit das Stadtbild prägt und auch in Deutschland immer häufiger gesichtet wird, soll nun endlich gesetzlich geregelt werden.
Elektrische Roller mit unklarer Zukunftsperspektive stehen bereits in den Läden und warten auf Käufer
Zwar kann man bereits seit einiger Zeit solche elektrisch angetriebenen Roller kaufen, ihr Betrieb ist aber bislang nicht gesetzlich geregelt und somit nicht zulässig. Dies soll nun die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (Entwurf) ändern. Wer nicht den gesamten Entwurf im Wortlaut lesen möchte, findet hier eine aktuelle, kurze Zusammenfassung.
Aktuell liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verabschiedung bei der Europäischen Kommission und dem Bundesrat vor. Parallel hierzu wird teils heftig darüber debattiert, wo diese Roller fahren sollen (Gehwege, Radwege oder Straße) und ob eine Helm- oder Versicherungspflicht sinnvoll ist. Ein anderes wichtiges Thema in diesem Zusammenhang kommt nach unserer Ansicht aber zu kurz:
Wie soll die Mitnahme der E-Tretroller in öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt werden?






Schon 2016 hatte die Bahn zugesagt, die Überwachung aller 620 Weichen bei der S-Bahn Stuttgart bis Anfang 2017 abgeschlossen zu haben. Dieser offensichtliche Widerspruch beim Zeitraum der Umsetzung war Anlass für den VRS, bei der Bahn nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. In einem 